Flexible Hilfen

Begriffsdefinition

Flexible Hilfen sind im Kontext ambulanter Erziehungshilfen zu sehen und beinhalten verschiedene Hilfsangebote im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gem. §§ 30,31 SGB VIII. "Art und Umfang richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall..." (§27(2)KJHG).

Ziele

Vorrangige Ziele der flexiblen Hilfen sind:

  • Kindern, Jugendlichen und/oder Eltern ein definiertes, zeitlich begrenztes ambulantes Hilfsangebot zu ermöglichen
  • Die individuelle Gestaltung des Angebotes im Sinne von Einzelfallhilfe
  • Die jeweils zu gewährende Hilfsform möglichst rasch und flexibel zu gewähren

Zielgruppen

Durch die flexiblen Hilfen können Hilfsangebote der §§ 30 und 31 SGB VIII wahrgenommen werden. Zielgruppen sind hier vorrangig:

  • Kinder und Jugendliche sowie ihre Eltern bzw. Bezugspersonen, die in ihrem familiären und sozialen Umfeld in schwierige krisenhafte Lebenssituationen geraten sind
  • Kinder und Jugendliche mit Auffälligkeiten in ihrem Sozialverhalten
  • Kinder und Jugendliche mit psychischen Auffälligkeiten
  • Kinder und Jugendliche, die unter familiären Spannungen und Insuffizienzen leiden (divergierende Erziehungsstile, Ausfall von Erziehungspersonen etc.)
  • Kinder und Jugendliche mit massiven Konflikten im Schul- und Arbeitsbereich
  • Jugendliche und junge Volljährige, die im Rahmen des betreuten Wohnens für eine ambulante Betreuungsform geeignet erscheinen
  • Familien, für welche - auf Intervention des Jugendamtes - eine Kontrolle des erzieherischen Handelns als notwendig angesehen wird

Organisation

Die flexiblen Hilfen sind ein ambulantes Hilfsangebot der Sozialteam Kinder- und Jugendhilfe GmbH Eltmann. Die zuständige Fachkraft teilt ihre Dienstzeiten flexibel ein, ist mobil (dienstliche Nutzung des Privatfahrzeugs) und ist in wichtigen Fällen zu Hause erreichbar. Die Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Fortbildungs- veranstaltungen teil und unterhalten Kontakte zu anderen Institutionen und Kollegen. Es findet eine regelmäßige (kollegiale) Supervision statt. Die Dienst- und Fachaufsicht liegt bei der Geschäftsführung. Die Definitionen der Verantwortlichkeiten und Aufgabengebiete sind in einem Tätigkeitsprofil geregelt.

 

Finanzierung

Die Finanzierung der Leistungen der flexiblen Hilfen erfolgt über die Abrechnung von Fachleistungsstunden mit dem beauftragenden Jugendamt.

 

Hilfeprozess

Diagnose und Hilfeplanung

Hilfe zur Erziehung über die flexiblen Hilfen setzt ein fundiertes Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII voraus und ist ohne dieses nicht durchführbar. Die Hilfeempfänger (Eltern/ Bezugspersonen bzw. die betroffenen Kinder/ Jugendlichen) sollten bereits in den Planungsprozess einbezogen und beraten werden.

Grundlage für den Hilfeplan ist die psychosoziale Diagnose. Notwendigkeit, Art und Umfang der Hilfe leiten sich direkt aus ihr ab.

Der Hilfeplan ist fachlich fundiert und ist im Regelfall von den Betroffenen gewollt. Die Ergebnisse werden operationalisiert und bilden für alle Prozessbeteiligten (Hilfeempfänger, Massnahmeträger und Jugendamt) eine verbindliche Grundlage des weiteren Handeln. Der Hilfeplan sollte folgendes festlegen:

  • das Ziel der Maßnahme
  • der Ort des erzieherischen/sozialpädagogischen Handelns
  • den zeitlichen Umfang der Maßnahme
  • die voraussichtliche Dauer der Maßnahme
  • Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten
  • sonstige Leistungen

Mit der Genehmigung des Hilfeplanes durch das Jugendamt (Bescheid bzw. Kostenzusage) kann die Maßnahme beginnen. Vom Hilfeplan abgeleitet findet die genauere Ausgestaltung der Hilfe im Rahmen eines Betreuungsvertrages zwischen den Hilfeempfängern und dem Leistungserbringer statt.

Die psychosoziale Diagnose und die methodischen Ansätze werden regelmäßig vom Hilfeleistenden überprüft. Bei einer neuen diagnostischen Einschätzung oder bei einem neuen Hilfebedarf aufgrund von Entwicklungen oder veränderten Rahmenbedingungen wird eine Hilfeplanung angeregt. Die Initiative für die turnusmäßige Prüfung liegt beim Jugendamt.

 

Aufnahme

Wenn die Entscheidung des Jugendamtes zur Betreuung durch die flexiblen Hilfen gefallen ist, werden die organisatorischen Rahmenbedingungen geregelt:

  • Zeitpunkt der Aufnahme
  • Die wöchentliche/ monatliche Anzahl der Fachleistungsstunden
  • Terminierung der Hilfeplankonferenz
  • Sonstige Regularien
  • Die Übergabe aller wichtigen Informationen an den Fachdienst der flexiblen Hilfen

Die strategische Planung der Maßnahme wird beim ersten Betreuungstermin zusammen mit dem Hilfeempfänger konkretisiert (Berteuungsvertrag) und gliedert sich in drei Phasen:

Kennenlernphase

Die Maßnahme beginnt mit der Kennenlernphase, die sich je nach Problemstellung in intensiver Form (z.B. bei Kriseninterventionen) oder kontinuierlich/aufbauend gestalten kann. Die Kennenlernphase hat folgende Ziele:

  • Aufbau eines Vertrauensverhältnisses
  • Die zuständige Fachkraft der flexiblen Hilfen soll sich schnell ein umfassendes Bild vom Umfeld machen, eine Diagnose erstellen bzw. bestehende Hypothesen sichten und ggf. überprüfen
  • Im Fall des betreuten Wohnens: ggf. Wohnungsbeschaffung/-einrichtung und Organisation der Finanzierung und Haushaltsführung (hohe Stundenintensität bei Beginn)

Am Ende der Kennenlernphase kann bei Bedarf ein (Hilfeplan-) Gespräch stattfinden, in dem die diagnostische Einschätzung überprüft und ggf. revidiert werden kann. Die Hilfe wird beendet:

  • wenn die Hilfeform nicht geeignet ist
  • wenn wesentliche Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden und grundsätzliche keine Kooperation erzielt werden konnte
  • wenn keine Hilfe (mehr) notwendig ist

Betreuungsphase

Die Betreuung wird in der Hilfeplankonferenz für einen Zeitraum festgelegt, der für die Hilfe angemessen erscheint. In der Regel werden in diesem Zeitraum Art und Umfang der Hilfe nicht verändert, um Kontinuität und Verlässlichkeit zu sichern. Bausteile wie schulische Hilfen, Therapie, Entwicklung flankierender Maßnahmen usw.  können variiert werden.

Die Betreuungsintensität richtet sich nach der Form der zu gewährenden Hilfe und nach den im Hilfeplan definierten Zielen. Ein Entwicklungsbericht wird turnusmäßig vor jedem Hilfeplan erstellt (1-2 mal im Jahr).

Die zuständige Fachkraft ist während der Betreuungsphase mit dem Jugendamt (telefonisch) in Kontakt und informiert bei allen wichtigen Planungen und Veränderungen.

 

Entlassungsphase

In einer Hilfeplankonferenz, die routinemäßig oder auf Wunsch eines Kontraktpartners einberufen wird, kann der Termin für das Ende der Maßnahme festgelegt werden. Der Verlauf der Maßnahme wird reflektiert und bewertet. Empfehlungen für die Zukunft werden schriftlich festgehalten. Die Sozialteam Kinder- und Jugendhilfe GmbH Eltmann fertigt einen Abschlussbericht an.

 

Einzelfallhilfe

im Vordergrund der Maßnahme steht die auf den jeweiligen Einzelfall ausgerichtete individuelle Hilfe und der persönliche Kontakt zum Klienten.

Einzelfallhilfe ist primär sachlich und kontextuell auf die Bewältigung schwieriger Situationen ausgerichtet, damit die zu unterstützenden Menschen besser in ihren Verhältnissen zurechtkommen.

Die Fachkraft der flexiblen Hilfen in der Rolle des Einzelfall- Helfers steht dem Hilfeempfänger in seinem (momantan) schwer zu überschauendem Umfeld zur Seite. Einzelfallhilfe beinhaltet:

  • Beratung, Betreuug und Begleitung
  • Koordination
  • Vermittlung
  • Interessenvertretung
  • sonstige individuelle Hilfen
  • Krisenintervention